
Ingenieurbüro Pfotenhauer
Sicherheitstechnischer Dienst
Service für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit (bzw. Sicherheitsfachkraft)
Wir sind ausgebildete und langjährig erfahrene Sicherheitsingenieure.
Übernahme der Aufgaben nach ASiG §6
Wir geben Orientierung in der komplexen Welt der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen.
Welche Regeln sind ein "Muss" und welche ein "Kann"?
Welche Regeln sind ein "Muss" und welche ein "Kann"?
Vor-Ort-Begehungen und Nachverfolgung
regelmäßige Betriebsbesuche und Vor-Ort-Begehungen mit den zuständigen Vorgesetzten um Unfallgefahren rechtzeitig zu erkennen
Empfehlung konkreter Maßnahmen und führen einer Aktionsliste "Arbeitsschutz" zur Dokumentation und Nachverfolgung
Empfehlung konkreter Maßnahmen und führen einer Aktionsliste "Arbeitsschutz" zur Dokumentation und Nachverfolgung
"Best-Practice" - Lösungen
Empfehlung konkreter und praxistauglicher Arbeitsschutzmaßnahmen durch unseren langjährigen Überblick über "Best-Practice" - Lösungen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
fachkundige Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Ermittlung der Prüfpflichten von Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach der Betriebssicherheitsverordnung
Ermittlung der Prüfpflichten von Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach der Betriebssicherheitsverordnung
Schulungen, Unterweisungen und "Mindset"
Durchführung von Schulungen für Vorgesetzte und Unterweisungen für Mitarbeiter
Umgang mit Gefahrstoffen
Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus der Gefahrstoffverordnung und Beratung zur Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Kommunikation, Teilnahme am ASA nach ASiG §12
regelmäßiges Informieren zum Stand der Arbeitssicherheit in den ASA Sitzungen
Hintergrundinformationen
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §5, §6 muss jeder Unternehmer die Fachkraft für Arbeitssicherheit (bzw. Sicherheitsfachkraft) schriftlich zu bestellen, um sich im Arbeitsschutz fachkundig beraten zu lassen. Die Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §6 und die vorgeschriebenen Einsatzzeiten in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Wir erbringen diese Dienstleistung als externer überbetrieblicher Dienst und sind ausgebildete und langjährig erfahrene Sicherheitsingenieure.
Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten durch die Anforderung eines Angebots.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Sicherheitsfachkraft
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (bzw. Sicherheitsfachkraft) übernehmen wir die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG §6).
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Gefährdungsbeurteilung
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung durch.
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Gefahrstoffe
Wir empfehlen Schutzmaßnahmen auf Basis der Sicherheitsdatenblätter und erstellen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen.
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Brandschutz
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen regelmäßige Begehungen zum vorbeugenden Brandschutz durch und empfehlen Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Bränden.
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Begehung & Prüfung
Wir führen eine "Aktionsliste Arbeitsschutz" zur Nachverfolgung der laufenden Aktivitäten. Dadurch erreichen wir nachhaltigen Arbeitsschutz im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung.
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Unterweisung
Wir führen Unterweisungen durch und unterstützen so die Vorgesetzten bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
mehr erfahrenUnsere Referenzen überzeugen
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Referenzen. Wir sind in nahezu allen Branchen in Industrie, Handwerk, Bau, Handel und Dienstleistung tätig.

















