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Ingenieurbüro Pfotenhauer

Sicherheitstechnischer Dienst

Service für Arbeitssicherheit

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Explosionsschutz

... dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und dem Schutz des Betriebsvermögens.
Dokumentation

Wir sichten mit Ihnen gemeinsam die Dokumentation zum Explosionsschutz und empfehlen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Explosionen.

Das betrifft z.B. die Sichtung der von Sachverständigen für Explosionsschutz erstellten Gefährdungsbeurteilungen zum Explosionsschutz, Explosionsschutzdokumente, Betriebsanweisungen und Herstellerunterlagen der eingesetzten Betriebsmittel.

regelmäßige Begehungen
Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen regelmäßige Begehungen zum vorbeugenden Explosionsschutz durch und empfehlen die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Betriebsanweisungen

Wir unterstützen bei der Erstellung der erforderlichen Betriebsanweisungen zum vorbeugenden Explosionsschutz.

Hintergrundinformationen

Die Regelungen des Explosionsschutzes nach (ATEX-Richtlinie 2014/34/EU) im Rahmen der europäischen Gesetzgebung und die Überführung in nationales Recht (Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)) führt neben den seit langem bekannten Regelungen des „elektrischen“ Explosionsschutzes zu Regelungen des „nicht-elektrischen“ Explosionsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung).

In der Regel (Ausnahmen können für bestehende Anlagen gelten) dürfen nur noch Produkte entsprechend der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (ehemals ATEX 95) in Ex-Bereichen eingesetzt werden.

Durch ein Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) soll der Nachweis erbracht werde, dass vom Arbeitgeber die Explosionsrisiken bestimmt und bewertet hat und das adäquate Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist dann gefordert, wenn damit gerechnet werden muss, dass eine explosionsgefährliche Atmosphäre entsteht.

Aus dem Explosionsschutzdokument muss eine Zoneneinteilung der betroffenen Arbeitsbereiche hervorgehen. Die Mindestanforderungen der Richtlinie sind umzusetzen, um einen sicheren Arbeitsablauf und eine sichere Verwendung der Geräte und Einrichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass vor Inbetriebnahme eines neu errichteten Arbeitsbereiches oder Änderung einer bestehenden Anlage das Explosionsschutzdokument erstellt bzw. entsprechend überarbeitet wird.

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Hier finden Sie eine Auswahl unserer Referenzen. Wir sind in nahezu allen Branchen in Industrie, Handwerk, Bau, Handel und Dienstleistung tätig.

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